Ablesen des Verbrauchs an den Wasseruhren und Stromzähler.

Kontrollen und Prüfungen der Anlage auf ordnungsgemäßen Zustand und Nutzung sowie Sicherheit.

Zur Durchführung der Aufgaben sowie bei dringenden Fällen (z. B. Betriebsstörungen) sind die Beauftragten des Vorstandes zum Betreten der Gartenparzelle bis an die Messeinrichtung und zu den Anlagen befugt.