Für die fachgerechte Errichtung, Veränderung, Ausführung der Arbeiten, Wartung, Instandsetzung, den Betrieb und Sicherheit sowie den Brandschutz der Wasser- und Stromanlage innerhalb der Gartenparzelle trägt der Pächter die volle Verantwortung.

Der jeweilige Gartenpächter sichert die uneingeschränkte Zugänglichkeit, das bedeutet auch ohne Anwesenheit des Pächters zu den Messeinrichtungen und Anlagen für die Beauftragten des Vorstandes

  • bei Betriebsstörungen
  • bei der Wasseruhrinstallation – und Wasseruhrentfernung
  • bei Kontrollen der Messeinrichtungen und Anlagen

Wahrgenommene Mängel an den Anlagen sind unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen. Der Vorstand wird dann das nötige veranlassen.