Alle zur Versorgung der Kleingartenanlage mit Wasser und Strom errichteten Anlagen sind ab der Übergabestelle des Versorgungsunternehmens bis zu den Rechtsträgergrenzen zwischen KGV und dem Abnehmer (Kleingärtner) gemeinschaftliches Eigentum des Kleingärtnervereins Land in Sonne e.V.