Der Vorstand des KGV Land in Sonne e.V. ist berechtigt, nach Mitteilung an den jeweiligen Pächter
den Bezug von Strom und / oder Wasser aus dem vereinseigenen Strom-/ Wassernetz zu unterbinden und deren Anschluss zu sperren.
Dies ist möglich bei:
- Bezug von Strom und/oder Wasser, der nicht von einem Unterzähler erfasst wird,
- nicht fristgemäßer Bezahlung der Wasser und /oder Stromrechnung
- Widerrechtliche Nutzung des bezogenen Wasser und / oder Stromes,
- Vorsätzliche Beschädigung, eigenmächtige Instandsetzung bzw. Veränderungen an den vereinseigenen Anlagen.
- Kündigung der Vereinsmitgliedschaft gemäß der gültigen Satzung.
- Sonstige grobe Verstöße gegen diese Ordnung
Erstattung einer Anzeige wegen Diebstahls erfolgt bei Wasser- und Stromnutzung ohne Zähler oder durch Manipulation der Anlage.