Der Vorstand des KGV Land in Sonne e.V. ist berechtigt, nach Mitteilung an den jeweiligen Pächter

den Bezug von Strom und / oder Wasser aus dem vereinseigenen Strom-/ Wassernetz zu unterbinden und deren Anschluss zu sperren.

Dies ist möglich bei:

  • Bezug von Strom und/oder Wasser, der nicht von einem Unterzähler erfasst wird,
  • nicht fristgemäßer Bezahlung der Wasser und /oder Stromrechnung
  • Widerrechtliche Nutzung des bezogenen Wasser und / oder Stromes,
  • Vorsätzliche Beschädigung, eigenmächtige Instandsetzung bzw. Veränderungen an den vereinseigenen Anlagen.
  • Kündigung der Vereinsmitgliedschaft gemäß der gültigen Satzung.
  • Sonstige grobe Verstöße gegen diese Ordnung

Erstattung einer Anzeige wegen Diebstahls erfolgt bei Wasser- und Stromnutzung ohne Zähler oder durch Manipulation der Anlage.