Die Abrechnung des Verbrauches erfolgt jährlich zum Ende des Gartenjahres. Grundlage dazu sind die Rechnungen der Versorgungsunternehmen. Das jährliche von den Abnehmern an den KGV für die Entnahme von Wasser und Strom zu zahlende Entgelt setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

  • Verbrauch entsprechend den Zählerständen
  • Anteiliger Vereinsstrom für die Hauptwegbeleuchtung
  • Anteiliger Grundbetrag
  • Fehlbeträge (Leckagen, Füll- und Entleerungsverluste u.ä.) werden dabei anteilig angerechnet.

Bei einem Pächterwechsel erfolgt immer eine Ablesung des Wasser – und Stromzählers.

Die Gesamtablesung erfolgt nach Terminvorgabe. Der/die Pächter/Pächterin hat bei der Ablesung persönlich, oder eine Vertrauensperson, anwesend zu sein. Verhinderungsgründe sind dem Verein frühzeitig bekannt zu geben, so dass der Verein eine Alternative anbieten kann. Bildmaterial oder „Zettel“ sind nicht zulässig und werden wie eine Schätzung gewertet.

Schätzungen und Versäumen der Ablesetermine werden gemäß des aktuellen Mitglieder/Vorstandsbeschlusses abgerechnet.