Vor und nach jeder Wasseruhr muss ein Absperrventil vorhanden sein.

In jeder Parzelle soll sich die Wasseruhr an einem Standrohr befinden.

Die Wasserentnahme nach Feststellung einer defekten Wasseruhr ist erst nach Behebung des Defektes zulässig.

Der Austausch von Wasseruhren ist unmittelbar dem Arbeitsminister, Wasserwart oder dem Vorstand, mitzuteilen.

Beim Wechsel muss die Zählernummer, der Stand und der Tag des Wechsels der Wasseruhren (Alt und neu) zwingend notiert und dies dem Verein schriftlich mitgeteilt werden.

Die Ablesung der Wasseruhren erfolgt über Terminbekanntgabe im Herbst des laufenden Jahres.

Die unberechtigte Wasserabnahme unter Umgehung des Wasserzählers hat den sofortigen Ausschluss aus dem Verein und die fristlose Kündigung des Pachtvertrages zur Folge. Außerdem können dem Pächter der entstandene Schwund an Wasser komplett in Rechnung gestellt werden(OLG Düsseldorf, Az. 24U 204/06)