Die Anlage darf nur mit einem Fehlerstromschalter (FI-Schalter) betrieben werden, der Nennfehlerstrom sollte 30 mA betragen, Die Wirksamkeit des FI-Schalters ist immer wieder zu prüfen.

Die einzelnen Stromkreise einer Gartenparzelle sind mit 16 A Automat abzusichern und dürfen in der Gesamtbelastung die Leistungsfähigkeit der elektrischen Anlage nicht überschreiten.

Für Schäden, die durch eine fehlerhafte elektrische Anlage entstehen, haftet der eweilige Pächter der betreffenden Parzelle.

Die erforderlichen Installationsarbeiten zur Errichtung sowie alle Veränderungen an Sicherungskästen der Parzelle sind nur durch ein fachlich berechtigtes Personal entsprechend den VDE – Vorschriften fachgerecht auszuführen.

Elektrische Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie den betrieblichen und örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungseinflüsse genügen.

Bei einem eintretenden Sach- bzw. Personenschaden in Verbindung mit dem Betreiben der Elektroanlage in der Gartenparzelle des Pächters ist eine Haftung des Vereins oder eines Vorstandsmitgliedes ausgeschlossen. Eine Eigenversorgung durch Notstromaggregate ist nicht zulässig.