1. Der Kassierer/in verwaltet die Kasse nach den Grundsätzen der kleingärtnerischen und steuerlichen Gemeinnützigkeit. Der Stadtverband ist berechtigt, jederzeit die Vorlage der Kassenbücher und Belege, des Mitgliederverzeichnisses und sonstiger für das Kassen- und Rechnungswesen wesentlicher Unterlagen zu verlangen.

  2. Zur laufenden Geschäftsführung nicht benötigte Barbestände sind bei einem mündelsicheren Geldinstitut zu hinterlegen.