1. Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 15.09.2018 beschlossen; sie gilt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister. Dadurch treten die Bestimmungen der bisherigen Satzung außer Kraft.

  2. Der Vorstand ist berechtigt, Änderungen dieser Satzung oder Ergänzungen redaktioneller Art, soweit solche von der Finanzbehörde im Hinblick auf die Gewährung der steuerlichen Gemeinnützigkeit, der Aufsichtsbehörde für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit oder vom Registergericht gefordert werden, selbständig vorzunehmen. Die Mitglieder sind hierüber spätestens bei der nächsten Mitgliederversammlung zu unterrichten.