Jedes Mitglied ist verpflichtet,

a) sich nach bestem Können für die Belange des Kleingartenwesens einzusetzen; insbesondere an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen.

b) sich nach Maßgabe dieser Satzung innerhalb der kleingärtnerischen Gemeinschaft zu betätigen;

c) Beschlüsse des Vereins zu befolgen;

d) die Aufnahmegebühren und die Mitgliedsbeiträge zu entrichten, die neben dem Beitrag für einen Verein den für den Stadtverband zu entrichtenden Betrag des Vereins beinhalten

e) Die zur Deckung eines außerplanmäßigen Finanzbedarfs beschlossenen Umlagen zu zahlen; diese Umlagen können jährlich bis zum 3-fachen des Mitgliedsbeitrages betragen.

f) Die festgesetzten Gemeinschafts- Arbeitsstunden zu erbringen bzw. den bei Nichterbringung festgesetzten Ersatzbetrag zu entrichten.

g) Jede Änderung von Adress- oder Kontaktdaten, die für die geschäftsmäßige Führung des Vereins erforderlich sind, unmittelbar schriftlich mitzuteilen.

h) Jedes Mitglied, seine Angehörigen und Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit, sowie das Gemeinschaftsleben in der Kleingartenanlage stören oder beeinträchtigen könnte.