1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Stadtverband Wuppertal der Gartenfreunde e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

  2. Die Liquidation erfolgt durch den letzten eingetragenen Vorstand, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.