§15 Bekanntmachungen des Vereins
Allgemeine Bekanntmachungen des Vereins können durch Aushang und über die digitalen Medien des Vereins erfolgen.
Der Verein ist verpflichtet, zu jeder Jahreshauptversammlung eine Aufstellung der Gerätschaften des Vereines, dem Mitglied zur Einsicht, bereit zu stellen.