1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab dem 18. Lebensjahr oder juristische Personen werden, die sich im Sinne dieser Satzung betätigen will.

  2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vorstand beantragt. Dieser entscheidet über die Aufnahme abschließend.

  3. Die Ablehnung des Antrags, die keiner Begründung bedarf ist dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. Ihm steht die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die dem Vorstand innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen zugehen muss.

  4. Der Erwerb der Mitgliedschaft wird durch Aushändigung der vom Vorstand unterschriebenen Satzung und deren unterschriftliche Anerkennung vollzogen.