§2 Zweck, Ziel, Gemeinnützigkeit des Vereins
Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller am Kleingartenwesen interessierten Personen.
Er setzt sich für die Förderung der Kleingärtnerei und ihre Ausgestaltung als Bestandteil des der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grüns ein.
Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Er hat unter Beachtung des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit den Umwelt- und Landschaftsschutz und die Anleitung der Jugend zur Naturverbundenheit zu fördern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstig werden.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich; Kosten sind zu erstatten. Darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein hat seine Anerkennung als gemeinnützige Kleingärtnerorganisation und die steuerliche Gemeinnützigkeit zu beantragen. Er hat seine Mittel ausschließlich zur Förderung des Kleingartenwesens, insbesondere für Ausbau und Unterhaltung seiner Kleingartenanlage zu verwenden.
Der Verein überlässt aus der ihm verfügbaren Kleingartenanlage seinen Mitgliedern entsprechend den Vorschriften dieser Satzung und des Pachtvertrages Einzelgärten zur kleingärtnerischen Betätigung.
Der Verein hat seine Mitglieder im Rahmen seiner Möglichkeiten fachlich zu beraten, zu betreuen und zu schulen.